Kranken­ver­si­che­rung

Krankentagegeld


Krankentagegeld

Wenn Sie länger als sechs Wochen krank sind, zahlt Ihr Arbeitgeber kein Gehalt mehr. Danach gibt es nur noch Geld von der Krankenkasse - 70 Prozent des Bruttogehalts, aber höchstens 90 Prozent vom letzten Nettolohn und maximal 101,50 Euro (Wert 2017) je Krankheitstag. Bei längerer Erkrankung können Sie deshalb finanziell ins Schwimmen kommen.

Die Höhe Ihres Krankentagegeldes bestimmen Sie selbst
Das Krankentagegeld schützt Sie vor Einkommensausfall bei Krankheit. Das ist besonders wichtig, wenn Sie eine Familie versorgen oder Kredite abtragen müssen. Die Höhe Ihres Krankengeldanspruchs vereinbaren Sie individuell. Der Versicherer springt ein, sobald die Lohnzahlung Ihres Arbeitgebers endet, also ab der siebten Krankheitswoche. Besonders günstige Beiträge sichern Sie sich mit einer längeren Karenzzeit - das ist der Zeitraum nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, in dem noch kein Anspruch auf Krankentagegeld besteht.

Achtung: Das Krankentagegeld ist nicht identisch mit dem Krankenhaustagegeld. Die Krankenhaustagegeld-Versicherung leistet nur, solange man tatsächlich im Krankenhaus liegt.


 


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Das sagen unsere Kunden

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G. aus Online, Bäckerin im Januar 2023

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k.u. aus Chemnitz, ärztin im Juni 2022:

Ich sag mal: stressfrei, gemütlich,interessant und praxisbezogen. Individuelle Möglichkeiten berücksichtigend.Freundlich.DANKE! mehr ]

Andreas Häußler aus Königswinter, Leiter IT im Juni 2021:

Top! Sehr werthaltige, auf persönliche Bedürfnisse und Lebenssituation zugeschnittene sowie freundliche Beratung. Voll zufrieden. mehr ]